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Haftung

Haftung-Haftungsbeschränkungen-Haftungsausschluss

Der Auftraggeber (AG) verpflichtet sich, alle diejenigen Informationen über das zu begutachtende Objekt bereitzustellen, welche der Sache dienen können: Expose, Bodenwert, Bautagebuch, Baustoffe, Vorschäden, Auftrag, Vertrag, Leistungsverzeichnis, Baualter.

Der Auftragnehmer (AN) haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch eine mangelhafte Ausarbeitung vorsätzlich oder grobfahrlässig  verursacht haben.

Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche und die gesamtschuldnerische Haftung  werden ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind maximal auf 5.000€ begrenzt. Vermögenschadensansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Begehung erfolgt durch einfache Inaugenscheinnahme nach bestem Wissen und Gewissen. Dabei werden kaum zerstörende Prüfungen  vorgenommen, um den Zustand der Konstruktion genau zu ermitteln.
Werden zerstörende Prüfungen vorgenommen, so übernimmt der AG bzw, der Kunde die Bauteilschließung bzw. Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
Somit können nicht alle Aussagen über verdeckte Mängel  getroffen werden. Für verdeckte Mängel wird die Haftung ausgeschlossen.

Ein Ortstermin  bezieht sich auf eine optische Prüfung der Gebrauchsfähigkeit am Tag des Ortstermins. Für nicht freigelegte Bauteile, wie Abdichtungen (Feuchteschutz), Wärmedämmung (Wärmeschutz), Auflager, Verbindungsmittel (Statik), Schallschutz und nicht stofflich untersuchte Eigenschaften von Bauteilen oder Baustoffen, wie Betongüten, Steinsorten, Isolierungen oder dergleichen kann keine Haftung übernommen werden. Auf die Einschaltung eines Baustofflabores wurde hingewiesen.

Ein Gutachten kann mündlich oder schriftlich erstellt werden. Das sollte als Vereinbarung per Mail bestätigt werden.

Der Geltungsbereich des Gutachten gilt nur für den angegeben oder beauftragten Zweck und nur für den AG. Insbesondere eine beabsichtigte spätere Weitergabe an Dritte bzw. Verwendung meines Gutachtens durch Rechtsanwälte bedarf in der Regel eine kostenpflichtige Erweiterung: z.B. angepasste Kostenermittlung, Beweissicherung, Kostenvorschußklage bzw. Mediation.

Bitte beachten Sie auch unseren sorgsamen Datenschutz, dass ich schon über 25 Jahre am Markt tätig bin und noch keinen Schaden angerichtet habe. Mir ist auch nicht bekannt, dass irgendein Gutachter Kollege schon irgendwo einen Haftpflichtschaden verursacht haben könnte. Die Daten zu meiner Gutachter Haftpflichtschaden Versicherung bekommen Sie auf Anfrage.

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