Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht, wenn Sie Ihr Haus in verkaufen oder Wohnraum vermieten wollen. Bisher wurde er sehr nachlässig behandelt. Ab Mai 2014 hat sich einiges geändert. Sie sind verpflichtet, Selbigen unaufgefordert beim ersten Besichtigungstermin dem Interessenten zu zeigen.

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll.

Einen Energieausweis erhält jedes Haus

Oft höre ich, ich kann keinen Energie-Ausweis erhalten, weil mein Haus nicht die Kriterien erfüllt. Dies ist nicht richtig, jedes Haus kann einen erhalten. Die Frage ist nur, wie schlecht er aussieht.
Wer Selbigen zum Verkauf oder Vermietung nicht unaufgefordert vorlegt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ihm teuer zu stehen kommen kann.

Verschiedene Formen

Der verbrauchsorientierte E.ausweis für Wohngebäude ist so einfach zu erstellen, das sogar Onlinedienste auf dem Markt erschienen, welche solche Billig-Energieausweise zum Selbstausfüllen ins Netz stellten.

Nur für wenige Häuser reicht aber solch ein Ausweis aus. Die Lage ist für private Immobilienbesitzer sehr unübersichtlich. Wer einen falschen Ausweis vorlegt, handelt Ordnungswidrig und Sie sind verpflichtet in Immobilienanzeigen zu schreiben, welcher Ausweis Ihnen vorliegt. Muss noch betont werden, dass Abmahnanwälte die Anzeigen auch durchforsten können? Besser ist, Sie versuchen es erst gar nicht mit einem verbrauchsorientierten E.ausweis sondern lassen sich bei dem geringsten Zweifel einen bedarfsorientierten Energiepass ausstellen.

Günstiger Ortstermin

Ein Sachverständiger sollte vor Ort Ihr Haus besichtigen, wenn es irgend einen Grund gibt, den E.ausweis nicht nach vorhandenen Daten des Bauantrags zu erstellen. Als bundesweit tätiger Verbund von Sachverständigen können wir Ihnen auch in die Erstellung von Ausweisen anbieten, nötigenfalls mit Hausbesuch durch Sachverständige E.ausweisaussteller.

Dies ist dann eine gute Gelegenheit für eine Energie-Initialberatung.

Vorsicht, Online Energie-Pass!!

Nicht der Aussteller trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Energieausweis. Onlinedienste können Ihnen praktisch jeden Energiepass ausstellen. Sie als Hauseigentümer begehen die Ordnungswidrigkeit, wenn Sie einen unrichtigen Energieausweis so erstellen lassen. Manche Onlinedienste nennen Ihren Energieausweis auch nicht Energieausweis, sondern Energiepass, denn dafür gibt es keine Regeln, der ist auch wertlos.

Sie sind verpflichtet einen Energieausweis nach gesetzlichem Muster vorzulegen und keinen Energiepass. Dies soll nur mal ein Hinweis sein, wie nicht berechtigte Geschäftemacher ihre Online-Kundschaft locken.

Wer selbst erstellte fehlerhafte Energieausweise vorlegt
zahlt evt. Ordnungsgeld und Schadenersatz.